Ein Auftrag, der noch nicht ausgeführt wurde und deshalb noch kein tatsächliches Handelsgeschäft darstellt. Es kann beispielsweise eine Order sein, bei der ein Händler die Absicht des „Kaufens“ oder „Verkaufens“ eines Finanzinstruments festlegt, wenn das Finanzinstrument einen Wert über oder unter einem bestimmten Preisniveau erreicht.